Die Abschreibung von Immobilien ist ein wichtiger steuerlicher Aspekt, der oft übersehen wird. Sie ermöglicht es, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten Ihrer vermieteten Immobilie über einen bestimmten Zeitraum steuerlich geltend zu machen. Die Bemessungsgrundlage für die AfA von Gebäuden (§ 7 Abs. 4 bis 5a EStG) ergibt sich i.d.R. aus dem Verhältnis aus dem abschreibungsfähigen Gebäudewertanteil und dem Verkehrswert zum Kaufzeitpunkt. Je höher Ihr abschreibungsfähiger Gebäudewertanteil – und damit das AfA-Volumen –, desto höher Ihre steuerliche Ersparnis.
Kaufpreis: 600.000 € / AfA-Satz: 2% pro Jahr über 50 Jahre
Gebäudewertanteil gemäß BMF-Kaufpreisaufteilung: 20% (=> 120.000 €) Abschreibung: 2.400 € pro Jahr.
Gebäudewertanteil gemäß gutachterlicher Stellungnahme: 40% (=> 240.000 €) Abschreibung: 4.800 € pro Jahr.
Durch die gutachterliche Stellungnahme verdoppelt sich die jährliche Abschreibung: Bei einem Spitzensteuersatz von 42 % sind das insgesamt rund 100.000 € (2.016 €/Jahr) statt rund 50.000 € (1.008 €/Jahr) Steuerersparnis!
Oftmals wird in Grundstückskaufverträgen nur ein einzelner Kaufpreis, ohne Aufteilung in die Anteile des Gebäudes und Grund und Bodens, angegeben. Die darauffolgende, typisierte Ermittlung der Finanzämter anhand der BMF-Arbeitshilfe führt in vielen Fällen zu einem zu niedrigen Abschreibungsvolumen.
Erzielen Sie jetzt eine höhere Bemessungsgrundlage für Ihren Abschreibungszeitraum! Sprengnetter hilft Ihnen dabei, Ihr AfA-Volumen zu erhöhen. Mit einer fundierten gutachterlichen Stellungnahme über die Kaufpreisaufteilung Ihrer Immobilie ermöglicht Sprengnetter Ihnen eine marktgerechte und objektbezogene Bemessungsgrundlage, die i.d.R. höher ausfällt, als der über die typisierte BMF-Methode ermittelte abschreibungsfähige Anteil (Gebäudewertanteil). Dies wiederum führt zu einer unmittelbaren Steuerersparnis, da Sie höhere Abschreibungen geltend machen können.
Beauftragen Sie Ihre Stellungnahme über das Formular am Ende dieser Seite. Die Kosten betragen 1.999 € inkl. MwSt. Sie erhalten im Anschluss eine E-Mail mit allen weiteren Infos.
Erfassen Sie einfach und unkompliziert die relevanten Daten des Objektes über unseren Datenerfassungsbogen, den Sie via Mail erhalten haben.
Der Ortstermin wird nur rund 30-40 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen. Dabei erfassen unsere
DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen das Objekt nach relevanten Merkmalen und dokumentieren diese umfassend.
Die Kaufpreisaufteilung nach Sprengnetter erfolgt durch Vorlage einer gutachterlichen Stellungnahme auf Basis eines ebenfalls im Auftrag enthaltenen Verkehrswertgutachtens.
Ricardo Fröhlich dos Santos – unser Experte für Kaufspreisaufteilungs-Gutachten
„Durch die präzise Gebäude-bezogene Anpassung des Bodenwerts erzielen wir eine gerechtere Aufteilung des Kaufpreises, die das reale Verhältnis von Boden- und Gebäudewert widerspiegelt. Besonders in hochpreisigen Regionen oder bei älteren Bestandsimmobilien profitieren Steuerpflichtige bei uns von einem höheren Anteil des Gebäudewertes und somit von einem größeren Abschreibungsvolumen. Dies steigert die Rendite Ihrer vermieteten Immobilien.“
Mit rund 50 Jahren Erfahrung am Markt ist Sprengnetter der Kompetenzträger für die Immobilienbewertung in Deutschland. Die großen Banken und viele Tausend einzelne Akteure der Kredit- und Immobilienwirtschaft vertrauen auf unsere Marktdaten, Softwareprodukte und Servicelösungen – insbesondere bei der Immobilienbewertung. Detaillierte Informationen zum ganzheitlichen Portfolio von Sprengnetter finden Sie auf unserer Website.
Eine korrekte Kaufpreisaufteilung ist das A und O für die steuerliche Abschreibung von Renditeimmobilien. Erfolgt diese nicht bereits im Kaufvertrag, hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, die durch das zuständige Finanzamt durchgeführte typisierte Kaufpreisaufteilung anzuerkennen oder eine gutachterliche Stellungnahme über die Kaufpreisaufteilung durch einen sach- und fachkundigen Sachverständigen vornehmen zu lassen und dem Finanzamt vorzulegen. Aber auch für eine korrekte Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag sollte ein sach- und fachkundiger Sachverständiger herangezogen werden, damit diese nicht unplausibel ist und zu einer Ablehnung durch das Finanzamt führt.
Mit der Kaufpreisaufteilung wird der steuerlich abschreibungsfähige Gebäudewertanteil vom Kaufpreis bestimmt. Dabei gilt: Je höher der Gebäudewertanteil, desto größer ist das Volumen für die Abschreibung und desto mehr kann der Steuerpflichtige pro Jahr steuerlich geltend machen und somit seine Rendite erhöhen.
Die Finanzämter nutzen für die Kaufpreisaufteilung stets ihr Excel-Tool zur Kaufpreisaufteilung, was an vielen Stellen von Verallgemeinerungen und/oder Pauschalisierungen ausgeht. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von sog. „typisierten“ Bewertungen. Liegen Besonderheiten bei dem Objekt vor, werden diese i.d.R. nicht bzw. teilweise nur unzureichend berücksichtigt, was zu einem geringeren Abschreibungsvolumen (=geringeren Gebäudewertanteil vom Kaufpreis) führen kann.
Über ein Gutachten oder eine gutachterliche Stellungnahme zur Kaufpreisaufteilung können boden- und gebäudebezogene Objektbesonderheiten berücksichtigt werden und die Kaufpreisaufteilung somit objektbezogen und letztlich fairer durchgeführt werden.
In der typisierten Kaufpreisaufteilung durch die Finanzämter wird beispielsweise der modellhafte Bodenwert aus der Verkehrswertermittlung ins Verhältnis zum typisiert ermittelten Verkehrswert gestellt. Dieser modellhafte Bodenwert gilt allerdings für (fiktiv) unbebaute Grundstücke bzw. für Grundstücke mit Neubebauung, was bei Bestandsimmobilien nicht passt. Er ist in den meisten Fällen zu hoch. Dieser „Modellfehler“ spielt in der Verkehrswertermittlung keine Rolle, da er auch in den angesetzten Marktdaten enthalten ist und sich somit mathematisch eliminiert. Bei der Kaufpreisaufteilung erfolgt diese Elimination nicht, so dass hier der Bodenwert entsprechend an die vorhandene Bebauung angepasst werden muss, um das tatsächliche Verhältnis von Bodenwert und Gebäudewert zum Verkehrswert abbilden zu können und eine objektbezogene und damit faire Kaufpreisaufteilung vornehmen zu können.
Insbesondere in Regionen mit hohen und sehr hohen Bodenrichtwerten ergeben sich über die typisierte BMF-Methode teils sehr geringe Gebäudewertanteile, die nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen und den Steuerpflichtigen benachteiligen würden.
Grundsätzlich sind die Boden- und Gebäudebesonderheiten sehr individuell, so dass eine schnelle und sichere Vorabeinschätzung nicht möglich ist. Grundsätzlich kann aber gesagt werden, dass bei hohen und sehr hohen Bodenrichtwerten (ab ca. 400 €/m²) und/oder älteren Objekten (Gebäudealter 20 Jahre und älter sowie ohne umfassende Modernisierungen in den letzten 20 Jahren) eine gutachterliche Stellungnahme zur Kaufpreisaufteilung i.d.R. zu einem höheren Gebäudewertanteil am Kaufpreis (und damit zu einem größeren AfA-Volumen) führt als die BMF-Methode.
Es gibt keine konkreten Vorgaben durch Gesetze oder Anweisungen für gutachterliche Kaufpreisaufteilungen. Allerdings hat der BFH gewisse Rahmenbedingungen gesetzt, die von den meisten Methoden auch eingehalten werden. Wichtig ist, dass die Kaufpreisaufteilung über das Verhältnis des Bodenwerts bzw. Gebäudewerts zum Verkehrswert (und nicht zum Kaufpreis) erfolgt, denn der Kaufpreis kann aufgrund von ungewöhnlichen oder persönlichen Verhältnissen zu niedrig oder zu hoch ausfallen und somit nicht das reale Verhältnis widerspiegeln.
Um den durch den BFH gesetzten Anforderungen gerecht zu werden, muss zwingend eine Verkehrswertermittlung durchgeführt werden und anhand dieser die Kaufpreisaufteilung erfolgen. Die meisten angewandten Methoden setzen auf der Methode vom BMF auf und führen nur zu kleineren Optimierungen. Sprengnetter nutzt für die gebäudebezogene Anpassung des Bodenwerts eine durch Gerichte in anderen Bereichen der Wertermittlung bereits anerkannte Methode, die letztlich das wahre Verhältnis des Bodenwertes und Gebäudewertes zum Verkehrswert bestimmt und damit in allen Fällen eine gerechtere Kaufpreisaufteilung vornimmt. Für den Steuerpflichtigen bedeutet dies insbesondere in höherpreisigen Regionen und/oder bei älteren Bestandsimmobilien i.d.R. einen höheren Gebäudewertanteil und somit ein deutlich höheres abschreibungsfähiges AfA-Volumen, was die Rendite von vermieteten Objekten steigert.
Sie wollen für mehrere Objekte eine gutachterliche Stellungnahme zur Kaufpreisaufteilung erstellen lassen? Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot – senden Sie Ihre Anfrage einfach an kaufpreisaufteilung@sprengnetter.de
Bei fachlichen Fragen zur gutachterlichen Stellungnahme zur Kaufpreisaufteilung oder benötigter Unterstützung beim Bestellprozess kontaktieren Sie uns unter 02641 – 9130 1777 oder schreiben Sie uns eine Mail an kaufpreisaufteilung@sprengnetter.de
Sprengnetter Property Valuation Finance GmbH
Sprengnetter-Campus 1
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