Weniger Steuern zahlen dank Restnutzungsdauer-Gutachten

Steigern Sie Ihre Rendite und reduzieren Sie Ihre Steuerbelastung durch eine erhöhte Abschreibung Ihrer Immobilie mit einem Restnutzungsdauer Gutachten. In Deutschland werden über 90 % der vermieteten Immobilien standardmäßig über einen Zeitraum von 50 Jahren abgeschrieben. Unsere Gutachten zur verkürzten Nutzungsdauer ermöglichen Ihnen eine Steuerersparnis durch eine erweiterte Abschreibung.

Das Ergebnis: Sie erzielen jedes Jahr eine höhere Rendite!

Unsere Restnutzungsdauer Gutachten werden nur von zertifizierten Sachverständigen erstellt. Diese entsprechen den Anforderungen der Finanzbehörden und sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert.

Restnutzungsdauer Gutachten in knapp 3 Minuten erklärt:

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In 3 Schritten zum Restnutzungsdauer-Gutachten

1. Gutachten beauftragen

Wie viel Steuerersparnis ist bei deiner Mietimmobilie drin?
Mit unserem Quick Check können Sie direkt prüfen, ob eine kürzere Nutzungsdauer wahrscheinlich und durchsetzbar ist.

Der Quick Check bietet Ihnen eine Ersteinschätzung direkt online, in wenigen Minuten fertig, 100% kostenlos & unverbindlich.

Wir empfehlen Ihnen nach der Durchführung des Quick-Checks die Rücksprache mit Ihrem Steuerberater, der Ihnen die konkrete zu erwartende steuerliche Ersparnis ermitteln kann.

2. Gutachten beauftragen

Sind für Ihr Objekt steuerliche Vorteile zu erwarten, so können Sie ganz einfach und unkompliziert über das unten stehende Formular die Gutachtenerstellung für Ihr Objekt in Auftrag geben. Nur mit diesem Gutachten können Sie dann die kürzere (und damit höhere) steuerliche Abschreibung bei Ihrem Finanzamt begründen.

Nach der Bestellung erhalten Sie einen Link zur Registrierung in unserem Nutzungsdauer-Portal, in dem Sie einfach und unkompliziert alle Daten zur Gutachtenerstellung erfassen können. 

3. Gutachten erhalten

In der Regel erhalten Sie in nur 14 Tagen Ihr Gutachten.*
Unsere zertifizierten Sachverständigen (DIN EN ISO/IEC 17024) besitzen jahrelange Erfahrung in der Erstellung von Gutachten über die Restnutzungsdauer von Immobilien. Während des Prozess steht Ihnen unser Team beratend zur Seite. Sollten noch Daten fehlen oder nachgeliefert werden, so kann dies auch noch im Rahmen der Gutachtenerstellung erfolgen.

Die Kosten für die Gutachten-erstellung sind steuerlich absetzbar.

Auf Wunsch erstellen wir ein kostenloses Anschreiben für das Finanzamt. 

So einfach sparen Sie
mit einer kürzeren Nutzungsdauer

Die Abschreibung von Immobilien ist ein wichtiger steuerlicher Aspekt, der oft übersehen wird. Sie ermöglicht es, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten Ihrer Immobilie über einen bestimmten Zeitraum steuerlich geltend zu machen. In Deutschland beträgt dieser Zeitraum in den meisten Fällen pauschal 50 Jahre ab dem Kaufzeitpunkt. Doch Sprengnetter kann Ihnen dabei helfen, diese Zeitspanne erheblich zu verkürzen.

Mit einem fundierten Gutachten zur kürzeren Nutzungsdauer („Nachweis einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer“) Ihrer Immobilie ermöglicht Sprengnetter eine verkürzte Abschreibung. Das bedeutet, dass Sie Ihre steuerlichen Vorteile schneller nutzen können, da die Abschreibungsdauer reduziert wird. Dies wiederum führt zu einer unmittelbaren Steuerersparnis, da Sie höhere Abschreibungen geltend machen können. 

Gerade bei Immobilien, die vor 2000 gebaut wurden kann die Nutzungsdauer erheblich geringer sein als die gesetzlich verankerten 50 Jahre. Reichen Sie diesen Nachweis ein, so muss das Finanzamt die Absetzung für Abnutzung (AfA) an die tatsächlich kürzere Nutzungsdauer anpassen.

Dabei gilt: Je kürzer die ermittelte Restnutzungsdauer, umso höher wird Ihre jährliche Steuerersparnis und Rendite.

Ihre Sprengnetter-Experten für Nutzungsdauer- Gutachten

Alle unsere Sachverständigen sind durch die Sprengnetter Zertifizierung GmbH nach DIN EN ISO/IEC 17024 für Immobilienbewertung zertifiziert und bringen eine langjährige Erfahrung in diesem Bereich mit. Mit unserem Fachwissen und unserem professionellen Team sind wir in der Lage, Vermietern die Unterstützung und die Gutachtenqualität zu bieten, die sie benötigen.

Unser Sachverständigen-Team verfügt über umfangreiche Kenntnisse, welche technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Faktoren die Nutzungsdauer beeinflussen. Zudem sind wir bestens vertraut mit den formalen Anforderungen, die ein Gutachten erfüllen muss, um von den Finanzbehörden anerkannt zu werden.

Mit uns haben Sie den richtigen Partner an Ihrer Seite.

Stempel_Sprengnetter Zertifizierung Restnutzungsdauergutachten
Ricardo dos Santos Restnutzungsdauer

Ricardo Fröhlich dos Santos​ unser Experte für Nutzungsdauergutachten

„Unser Produkt wurde anhand der Vorgaben des Bundesfinanzministeriums entwickelt und entspricht der aktuellen Rechtsprechung sowie dem BMF-Schreiben vom 22.02.2023. Wenn es schnell gehen muss, bieten wir Ihnen eine kostenfreie Expresslieferung – Sie erhalten Ihr Gutachten in wenigen Werktagen nach Bestellung, ganz ohne Zusatzkosten! Und wie funktioniert die Datenerfassung? Ganz einfach und bequem digital.“

Beauftragen Sie jetzt Ihr Gutachten.

Sie wollen für mehrere Objekte ein Nutzungsdauergutachten erstellen lassen? Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot – senden Sie Ihre Anfrage einfach an nutzungsdauer@sprengnetter.de

Bei fachlichen Fragen zum Nutzungsdauergutachten oder benötigter Unterstützung beim Bestellprozess kontaktieren Sie uns unter 02641 – 9130 1555 oder schreiben Sie uns eine Mail an nutzungsdauer@sprengnetter.de

Ab dem 1. Januar 2025 tritt voraussichtlich eine Verschärfung der Anforderungen durch das Jahressteuergesetz 2024 in Kraft. Künftig wird eine Ortsbesichtigung verpflichtend und die Möglichkeit, AfA-Sätze mit einem Nutzungsdauergutachten zu erhöhen, wird stark eingeschränkt. Anpassungen sind dann nur noch möglich, wenn die Nutzungsdauer weniger als 10 Jahre beträgt. Nutzen Sie daher die Chance und lassen Sie Ihr Gutachten noch in diesem Jahr unter der aktuellen Rechtslage erstellen!  Unser Tipp: Bereits jetzt akzeptieren viele Finanzämter nur noch Gutachten mit einer Vor-Ort-Besichtigung. Wir empfehlen dringend, diese Besichtigung einzuplanen.

*Voraussetzung ist, dass alle Informationen zum Objekt sowie das vollständige Bildmaterial vorliegt. Ab diesem Zeitpunkt benötigen wir in der Regel 14 Tage für die Erstellung Ihres Gutachtens. 

Kontakt

Sprengnetter Property Valuation Finance GmbH
Sprengnetter-Campus 1
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

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Wichtiger Hinweis:
Handeln Sie jetzt – Änderungen bei Restnutzungsdauergutachten ab 2025!

Ab dem 1. Januar 2025 tritt voraussichtlich eine Verschärfung der Anforderungen durch das Jahressteuergesetz 2024 in Kraft. Künftig wird eine Ortsbesichtigung verpflichtend und die Möglichkeit, AfA-Sätze mit einem Nutzungsdauergutachten zu erhöhen, wird stark eingeschränkt. Anpassungen sind dann nur noch möglich, wenn die Nutzungsdauer weniger als 10 Jahre beträgt.

Nutzen Sie daher die Chance und lassen Sie Ihr Gutachten noch in diesem Jahr unter der aktuellen Rechtslage erstellen! 

Unser Tipp: Bereits jetzt akzeptieren viele Finanzämter nur noch Gutachten mit einer Vor-Ort-Besichtigung. Wir empfehlen dringend, diese Besichtigung einzuplanen.